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Verkaufs- und Lieferbedingungen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Edition: Juni 2022

Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von Unternehmen der W&H-Gruppe mit Kunden. Der Kunde erkennt sie mit der Erteilung eines Auftrages / mit der Bestellung als für ihn verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Sofern im Vertrag Bedingungen schriftlich vereinbart werden, welche von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, gehen die Regelungen des Vertrages vor.
Sofern keine ausdrückliche Differenzierung zwischen Österreich und Deutschland vorgenommen wird, gelten die einzelnen Bestimmungen in beiden Ländern gleichermaßen.

Angebot, Preise – ÖSTERREICH

Von W&H bekannt gegebene Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung, jedoch ausschließlich Versandspesen. Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt gesondert nach Maßgabe der am Tage der Lieferung bzw. Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Preisänderungen – auch ohne vorherige Ankündigung – sind W&H vorbehalten. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Angebot, Preise – DEUTSCHLAND

Von W&H bekannt gegebene Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung, jedoch ausschließlich Versandspesen. Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt gesondert nach Maßgabe der am Tage der Lieferung bzw. Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Preisänderungen – auch ohne vorherige Ankündigung – sind W&H vorbehalten soweit die Ware nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Versand, Lieferung, Leistungserbringung – ÖSTERREICH

Unabhängig von der durch W&H organisierten Versicherung reist die Ware in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird, bzw. wer das Transportmittel wählt. Die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Sofern keine andere Regelung getroffen wird, gilt der Sitz von W&H als vereinbarter Ort der Leistungserbringung durch W&H.

Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware – bei Annahmeverzug des Kunden mit der Versandbereitschaft von W&H – auf den Kunden über. Die Wahl des Versandortes und des Beförderungsweges sowie Transportmittels und des Transportunternehmens erfolgt, wenn nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, durch W&H nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung. Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Stellt der Kunde das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind W&H rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Kunde.

Versand, Lieferung, Leistungserbringung – DEUTSCHLAND

Die Ware wird als Holschuld versandt. Der Versand der Ware erfolgt stets unversichert und in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird, bzw. wer das Transportmittel wählt. Die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Sofern keine andere Regelung getroffen wird, gilt der Sitz von W&H als vereinbarter Ort der Leistungserbringung durch W&H.

Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware – bei Annahmeverzug des Kunden mit der Versandbereitschaft von W&H – auf den Kunden über. Die Wahl des Versandortes und des Beförderungsweges sowie Transportmittels erfolgt, wenn nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt durch W&H nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung. Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Stellt der Kunde das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind W&H rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Kunde.

Mängelrügen

Der Kunde muss die gelieferte Ware / die durch W&H erbrachte Leistung unverzüglich auf allfällige Mängel untersuchen. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen / Leistungen sowie Beanstandungen erkennbarer Mängel sind W&H spätestens acht Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen, nicht erkennbare Mängel und Fehler dagegen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln und Fehlern gilt die Lieferung als genehmigt und ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

Gewährleistung – ÖSTERREICH

Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird W&H unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Die Wahl des jeweiligen Gewährleistungsbehelfes bleibt W&H vorbehalten.
Andere wie immer geartete Ansprüche gegen W&H, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erfüllung einer begründeten Gewährleistungsverpflichtung hat keinen Einfluss auf etwaige gegenüber Dritten abgegebenen Garantieerklärungen. Wirkt daher weder im Zusammenhang mit der Gewährleistung noch mit der Garantie fristverlängernd.

Gewährleistung – DEUTSCHLAND

Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird W&H Gewähr leisten entweder durch Nachbesserung (Nacherfüllung) oder mangelfreie Ersatzlieferung. Erfüllungsort für die Beseitigung des Mangels ist der Geschäftssitz von W&H. Die Ware ist im Falle eines Mangels an W&H zurückzusenden. W&H trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Die Nacherfüllung am Geschäftssitz des Kunden ist ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung nach dem erfolglosen zweiten Versuch fehlgeschlagen, so steht dem Kunden nach seiner Wahl das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Sind die aufgetretenen Mängel auf Umstände zurückzuführen, die von W&H nicht zu vertreten sind, entfällt die Gewährleistung. Dies gilt insbesondere bei Störungen, die der Kunde selbst verursacht hat. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe an der gelieferten Ware vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich ist.

Ist W&H aufgrund einer Mängelrüge des Kunden tätig geworden, ohne dass objektiv ein Mangel vorlag, kann W&H die Vergütung ihres Aufwandes verlangen.

Die Erfüllung einer begründeten Gewährleistungsverpflichtung hat keinen Einfluss auf etwaige gegenüber Dritten abgegebenen Garantieerklärungen und wirkt daher weder im Zusammenhang mit der Gewährleistung noch mit der Garantie fristverlängernd.

Schadensersatzansprüche – DEUTSCHLAND

Schadensersatzansprüche gegen W&H wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von W&H oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von W&H beruhen, sind ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche aufgrund sonstiger Schäden, die nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von W&H oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von W&H beruhen, sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche gegen W&H verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus etwaig abgegebenen Garantien.

Warenrücknahme

Rücksendungen von gelieferter Ware dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von W&H erfolgen. Sollte die Ware dennoch zurückgesandt werden, sind W&H sämtliche Kosten, die als Folge daraus erwachsen, zu ersetzen. Aus einer Übernahme der zurückgesandten Ware können seitens des Kunden keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen abgeleitet werden. Für den Fall der vereinbarten Warenrücknahme behält sich W&H vor, für die durch die Rücknahme entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr einzuheben und bei der Gutschrift des Warenwertes einen dem Alter und Zustand der Ware entsprechenden Abschlag zu berücksichtigen. Die Höhe des Abschlages wird von W&H festgesetzt.

Haftungsausschluss – ÖSTERREICH

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von W&H sowie von Erfüllungsgehilfen von W&H ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus etwaig abgegebenen Garantien. Weiters gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei W&H zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Zahlung – ÖSTERREICH

Rechnungen für Lieferungen von Waren werden gemäß den jeweils getroffenen Vereinbarungen bezahlt. Pauschalen für Kostenvoranschläge entfallen bei durchgeführten Reparaturen. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über ein Zahlungsziel zwischen den Vertragsparteien besteht, sind die Zahlungen der Rechnungsbeträge abzugsfrei unverzüglich nach Erhalt der Faktura fällig.
Auf Wunsch von W&H kann die Zahlung auf Bankeinzug oder Nachnahme umgestellt werden. Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz vereinbart. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn mit von W&H schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

Wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, gegen ihn Exekutionsmaßnahmen geführt werden, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Sanierungsverfahren beantragt oder über sein Vermögen Insolvenz eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, ist W&H berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist W&H in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, gegebene Sicherheiten zu verwerten und vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen W&H an Dritte, sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von W&H unzulässig.

Zahlung – DEUTSCHLAND

Rechnungen für Lieferungen von Waren werden gemäß den jeweils getroffenen Vereinbarungen bezahlt. Pauschalen für Kostenvoranschläge entfallen bei durchgeführten Reparaturen. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über ein Zahlungsziel zwischen den Vertragsparteien besteht, sind die Zahlungen der Rechnungsbeträge abzugsfrei unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig.
Auf Wunsch von W&H kann die Zahlung auf Bankeinzug per Nachnahme umgestellt werden. Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz vereinbart. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn mit von W&H schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

Wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, gegen ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geführt werden, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Sanierungsverfahren beantragt oder über sein Vermögen Insolvenz eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, ist W&H berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist W&H in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, gegebene Sicherheiten zu verwerten und vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen W&H an Dritte, sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von W&H unzulässig.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen, etc. Eigentum von W&H.

Wird die Ware weiterverkauft, tritt der Kunde die Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware an W&H ab. Der Kunde ist verpflichtet die Abtretung durch Setzung der Buchvermerke in seinen Büchern kenntlich zu machen und auf Verlangen von W&H die Namen der Kaufpreisschuldner bekanntzugeben sowie die zedierten Forderungen ziffernmäßig genau zu bezeichnen. Die Abtretung wird von W&H angenommen. Etwaige Gebühren bzw. Steuern im Zusammenhang mit der Abtretung trägt der Kunde und wird W&H diesbezüglich schad- und klaglos halten. W&H ist jederzeit berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets gegen die üblichen Risiken wie etwa Elementarereignisse in ausreichendem Umfang versichert zu halten und dies W&H auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt hiermit seine eventuellen Versicherungsansprüche an W&H ab. Der Kunde ist weiters verpflichtet die Ware den Anweisungen von W&H und dem Stand der Technik entsprechend zu lagern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Medizinprodukte

Der Kunde bestätigt, dass ihm die einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Medizinprodukten, wie etwa Medizinproduktegesetz oder Guidelines on a Medical Device Vigilance System bekannt sind und verpflichtet sich diese einzuhalten. Weiters bestätigt der Kunde, dass er nach den zur Anwendung gelangenden nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften befähigt und berechtigt ist mit Medizinprodukten zu handeln, diese zu lagern und zu beziehen.

Geistiges Eigentum

Angebote und Projekte sowie von W&H übermittelte Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum von W&H und dürfen weder vervielfältigt noch ohne Zustimmung von W&H genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Zulässig ist die unveränderte Nutzung des Geistigen Eigentums im Rahmen des Weiterverkaufes der gelieferten Ware.

Exportklausel

Reexporte des Kunden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung durch W&H.

Verpackung

Soweit W&H gesetzlich verpflichtet ist, die Transport- und Umverpackung zurückzunehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die W&H oder einen ihrer Vorlieferanten treffen, berechtigen W&H, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: Alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie z.B.: Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weiters Betriebsstörungen wie z.B. Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

Datenschutzrechtliche Einwilligung

Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden bzw. in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, durch W&H für Zwecke des Marketings u.a. durch Einrichtung einer Kundendatei, erfolgen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden widerrufen werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand – ÖSTERREICH

Es gilt das österreichische Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtes. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Sitz von W&H.

Erfüllungsort und Gerichtsstand – DEUTSCHLAND

Erfüllungsort für Lieferung und die Zahlung ist der Geschäftssitz von W&H in 83435 Bad Reichenhall. Als Gerichtsstand wird Laufen/OBB vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss ausländischen Rechts.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung gilt als durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen W&H und dem Kunden bedürfen der Schriftform und gilt dies auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot.

Mehr Information zu Verkaufs- und Lieferbedingungen finden Sie hier